Der Naturschutz - Wachdienst in Niederösterreich
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1913 beklagte Dr. Friedrich König im ersten erschienen Heft der 'Blätter für Naturkunde und Naturschutz in Niederösterreich', dass, wenn er sich seiner Jugendzeit erinnert, das Vorhandene 'gerade noch im Bestand erkennbar ist, wo früher Massen verschiedenster Pflanzenarten vorhanden waren, Sammler die Spezialitäten und die Menschenmenge des Sonntags auch die in Mengen vorhandenen, bunteren Mitglieder der heimischen Naturgesellschaft ausrotteten'. Im gleichen Artikel wird auch schon die Forderung nach Schaffung von 'Reservaten' gestellt, die bedrohten Tieren, Pflanzen und Landschaftsteilen nachhaltigen Schutz und Erhaltung gewährleisten sollten. Er vertrat bereits damals die Ansicht, dass dafür aber auch eine 'besondere Bewachung und Kontrolle' notwendig wäre und empfahl ein 'pfadfinderähnliches Naturschutzkorps zu organisieren'.
Dr. A. Ginzberger führt in seinem, im Heft 2 der erwähnten Publikation erschienen Artikel aus: 'Einen wirklichen Wert hat aller Naturschutz nur dann, wenn er auf unbegrenzte Zeit garantiert ist' und stellt eindeutig die Forderung nach einem Naturschutzgesetz, denn 'niemand dürfte mehr bestimmte darin aufzuzählende Eingriffe in die Natur vornehmen, ohne die Naturschutzbehörde davon vorher in Kenntnis zu setzen und ihr Gelegenheit zum Einspruch zu geben. Allen Behörden müsste der Grundgedanke des Naturschutzes selbstverständlich werden, sodass sie bei allen ihren Verfügungen an die Natur als an etwas denken, das ebenso zu berücksichtigen ist, wie die Interessen der Menschen'.
Ein Niederösterreichisches Naturschutzgesetz ist allerdings erst 1924 (LGBI. 130 vom 18.9.1924) erlassen worden. Das erste Naturschutzgebiet Österreichs, die 'Weikendorfer Remise' (im Volksmund auch 'Siebenbrunner Heide' genannt) wurde mit Landtagsbeschluss vom 8.6.1927 begründet. Der Gedanke, Natur nicht nur auf dem Papier, sondern auch aktiv zu beschützen gedieh.